Endnutzer-Lizenzvereinbarung

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*Fassung gültig ab April 2026.*

1. Geltungsbereich und Zweck dieser Endnutzer-Lizenzvereinbarung

Produkte, die von Aegis Rider hergestellt oder über deren Website (https://aegisrider.com) verkauft werden („Produkte“), können eingebettete Software oder andere digitale Elemente enthalten, die für den Betrieb der Produkte erforderlich oder nützlich sind („Produktsoftware“). Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) regelt die Rechte und Bedingungen für die Nutzung der Produktsoftware und weiterer Lizenzierter Technologie (wie nachfolgend in Ziffer 2(a) definiert) durch Aegis Rider, Riedthofstrasse 124, 8105 Regensdorf, Schweiz („AR“).

Durch die Nutzung der Produktsoftware erklären sich Personen („Sie“ oder „Nutzer“) mit den Bestimmungen dieser EULA in der zum Zeitpunkt der Nutzung der Produktsoftware geltenden Fassung einverstanden.

Klarstellend wird festgehalten, dass diese EULA ausschliesslich die Rechte und Bedingungen für die Nutzung der Produktsoftware und der Lizenzierten Technologie regelt. Der Kauf von Produkten und Hardware unterliegt ausschliesslich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AR („AGB“).

2. Geistiges Eigentum und Nutzungsdaten

Im Sinne dieser EULA bezeichnet „Lizenzierte Technologie“ die Produktsoftware sowie sämtliche proprietären Technologien, Systeme und digitalen Elemente, die für den Betrieb der Produktsoftware und die Bereitstellung ihrer Funktionen erforderlich sind oder dazu beitragen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschliesslich:

ARs proprietäre Hardware-Software-Integrationstechnologie zur Echtzeit-Darstellung und Anzeige von ortsbezogenen Augmented-Reality-Inhalten über das Anzeigesystem des Produkts;

ARs Sensorfusions-, Positionierungs- und Lokalisierungssysteme zur Bestimmung und Verfolgung der Position und Ausrichtung des Produkts in seiner Umgebung;

ARs Augmented-Reality-Rendering-Engine und die zugehörige Grafikverarbeitungstechnologie;

ARs Fahrzeugkommunikations- und Datenintegrationsfähigkeiten;

ARs in das Produkt integrierte Audioverarbeitungstechnologie;

zugehörige cloudbasierte Dienste, die zur Unterstützung, Erweiterung oder Ergänzung der vorgenannten Funktionen dienen; sowie

ARs Inhaltsbibliotheken, Kartendatenintegrationen und navigationsbezogene Datendienste.

Die Lizenzierte Technologie umfasst keine Open-Source-Softwarekomponenten Dritter, welche den jeweiligen Lizenzbedingungen unterliegen.

Die Lizenzierte Technologie umfasst nicht die AR Companion App, die für den Betrieb der Produktsoftware auf das mobile Endgerät des Nutzers heruntergeladen werden muss und gesonderten Nutzungsbedingungen unterliegt.

Die Produktsoftware sowie die durch sie bereitgestellten Inhalte und Funktionen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf den Quellcode, das Layout, die Struktur, die Benutzeroberfläche, die Trainingsdaten, Overlays, Symbole, Grafiken, Farbschemata und das Design (UI/UX-Design), sowie die weitere Lizenzierte Technologie sind geistiges Eigentum von AR oder ihrer Lizenzgeber. Sämtliche Urheberrechte, Patente und sonstigen geistigen Eigentumsrechte stehen AR oder ihren Lizenzgebern zu. Vorstehendes gilt nicht für in der Produktsoftware enthaltene Open-Source-Softwarekomponenten Dritter, welche den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen unterliegen.

AR ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Nutzungsdaten sowie Kartendaten, Umgebungsdaten, Geolokalisierungsinformationen und sonstige Kontextdaten, die durch Ihre Nutzung der Lizenzierten Technologie generiert werden („Nutzungsdaten“), für den Betrieb, die Wartung und die Verbesserung der Lizenzierten Technologie sowie für die Entwicklung und Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen von AR zu erheben und zu verarbeiten, vorbehaltlich der anwendbaren Datenschutzgesetze.

Nutzungsdaten sind Eigentum von AR. Soweit nach anwendbarem Recht Rechte an Nutzungsdaten zu Ihren Gunsten entstehen können, übertragen Sie diese Rechte hiermit im gesetzlich grösstmöglichen Umfang auf AR.

3. Lizenzgewährung und Beschränkungen

AR gewährt dem Nutzer das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und widerrufliche Recht, die Lizenzierte Technologie ausschliesslich zum Zweck der Nutzung rechtmässig erworbener AR-Produkte für seinen oder ihren persönlichen Gebrauch, ausschliesslich für den Bestimmungsgemässen Zweck und in Übereinstimmung mit den AGB, dem Benutzerhandbuch und den bereitgestellten Sicherheitshinweisen des Produkts zu nutzen. Dieses Recht wird zur weltweiten Nutzung gewährt, vorbehaltlich der anwendbaren Exportkontrollgesetze.

Diese Lizenz gewährt dem Nutzer keine über die in dieser EULA ausdrücklich festgelegten Rechte hinausgehenden Rechte. Ergänzend zum Vorstehenden gilt:

Die Nutzung der Tracking-Technologie von AR und der zugehörigen cloudbasierten Verarbeitungsdienste ist auf den Zweck der Verfolgung der Produkte beschränkt;

die Nutzung der Inhaltsbibliotheken von AR ist auf den Zweck beschränkt, die Nutzung der Produktsoftware durch den Zugriff auf die Inhaltsbibliotheken von AR zu ermöglichen und zu unterstützen;

diese Lizenz gewährt Ihnen nicht das Recht, die Lizenzierte Technologie, ihren Quell- oder Objektcode, ihre Funktionen, ihr Layout, ihre Struktur, ihr Design und/oder sonstiges geistiges Eigentum, das AR oder ihren Lizenzgebern zusteht, ganz oder teilweise zu kopieren, zu verkaufen, zu versenden, zu übertragen, zu verbreiten, anzupassen, zu veröffentlichen, anzuzeigen, öffentlich aufzuführen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, unterzulizenzieren, zu dekompilieren, einem Reverse Engineering zu unterziehen oder in irgendeiner Weise zu ändern oder zu modifizieren.

Der Nutzer hat jeden unbefugten Zugriff auf oder die unbefugte Nutzung der Lizenzierten Technologie zu verhindern. Der Nutzer hat AR unverzüglich zu benachrichtigen, sobald er Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf oder einer unbefugten Nutzung der Lizenzierten Technologie erlangt.

Bitte beachten Sie, dass trotz der weltweiten Lizenz bestimmte Funktionen des Produkts, wie etwa die Navigationsfunktion, nur in bestimmten Ländern genutzt werden dürfen. Bitte konsultieren Sie hier die Liste der Länder, in denen die Navigationsfunktion verfügbar ist.

4. Nutzung der Lizenzierten Technologie

Die Produktsoftware bietet in Verbindung mit der Companion App (siehe nachstehende Ziffer 7(a)) die folgenden Funktionen („Bestimmungsgemässer Zweck“):

Verbindung mit dem mobilen Endgerät des Nutzers über die Companion App von AR,

Anzeige von Routennavigation, Geschwindigkeitsüberwachung und voraussichtlicher Ankunftszeit;

Anrufbenachrichtigung sowie Annahme oder Ablehnung von Anrufen;

Medienwiedergabe;

Videoaufzeichnung;

weitere damit zusammenhängende oder ergänzende Funktionen, die von AR von Zeit zu Zeit eingeführt werden und dem Betrieb, der Nutzung oder der Verbesserung der Produkte oder der Companion App dienen.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass sich der Umfang der verfügbaren Funktionen der Produktsoftware von Zeit zu Zeit ändern kann, sofern dies aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften oder aus anderen berechtigten Gründen erforderlich ist.

Die Produktsoftware ist in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch der Produkte, den bereitgestellten Sicherheitshinweisen sowie den anwendbaren Gesetzen, insbesondere den Verkehrsgesetzen und Sicherheitsvorschriften, zu nutzen. Wir empfehlen, vor der Nutzung der Produkte die Rechtslage in Ihrer Jurisdiktion zu überprüfen. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Produkte in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu nutzen.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass

Sie die Produktsoftware auf eigenes Risiko nutzen;

Sie die Produktsoftware während der Fahrt nicht anpassen, konfigurieren oder anderweitig mit ihr interagieren dürfen;

AR sich das Recht vorbehält, bestimmte Funktionen der Produktsoftware basierend auf Geschwindigkeit, Standort, Umgebungsbedingungen oder anderen Sicherheitsaspekten automatisch einzuschränken, zu begrenzen oder zu deaktivieren;

es Ihnen insbesondere nicht gestattet ist, sicherheitsrelevante Beschränkungen oder Schutzfunktionen der Produktsoftware zu modifizieren, zu umgehen oder anderweitig ausser Kraft zu setzen.

5. Zusicherungen und Gewährleistungen des Nutzers

Mit der Annahme dieser EULA sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie:

die Lizenzierte Technologie ausschliesslich in Übereinstimmung mit vorstehender Ziffer 4 nutzen;

die Lizenzierte Technologie nicht modifizieren, kopieren (insbesondere durch den Einsatz automatisierter Systeme oder Software zur systematischen Datenextraktion), einem Reverse Engineering unterziehen, dekompilieren oder darauf basierende abgeleitete Werke oder konkurrierende Produkte erstellen;

keine Inhalte, die Bestandteil der Lizenzierten Technologie sind, einrahmen (Framing) oder spiegeln;

die Lizenzierte Technologie nicht zu kommerziellen Zwecken nutzen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen;

nicht versuchen, Trainingsdaten aus der Lizenzierten Technologie zu extrahieren;

die Produktsoftware nicht in Verbindung mit nicht autorisierten Produkten, Diensten oder Software nutzen; eine solche Nutzung kann zu Fehlfunktionen der Produktsoftware führen;

nicht auf serverseitige Komponenten der Lizenzierten Technologie zugreifen oder den Zugriff darauf versuchen;

technische Schutzmassnahmen der Lizenzierten Technologie nicht umgehen, deaktivieren oder anderweitig beeinträchtigen; und

die Lizenzierte Technologie nicht für Anwendungen autonomer Fahrzeuge oder andere sicherheitskritische Systeme über den Bestimmungsgemässen Zweck hinaus nutzen.

6. Schadloshaltung durch den Nutzer

Soweit gesetzlich zulässig, verpflichten Sie sich, AR, ihre verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeitenden und Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten und Aufwendungen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen, die aus oder im Zusammenhang mit Ihrem Missbrauch der Lizenzierten Technologie entstehen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:

Verletzungen der Zusicherungen und Gewährleistungen des Nutzers gemäss vorstehender Ziffer 5;

Verstösse gegen die Bestimmungen dieser EULA;

die Nutzung der Lizenzierten Technologie oder zugehöriger geistiger Eigentumsrechte unter Verstoss gegen anwendbare Verkehrs-, Strassenverkehrssicherheits- oder sonstige Gesetze;

die Nutzung der Produktsoftware in Verbindung mit rechtswidrigen oder gefährlichen Aktivitäten ausserhalb des Bestimmungsgemässen Zwecks.

7. Funktionalität, Kompatibilität und Produkte von Drittanbietern

Der Zugang zur und die Nutzung der Produktsoftware kann von bestimmten Systemvoraussetzungen, separater Ausrüstung oder Software abhängig sein, wie in der zugehörigen Produktdokumentation beschrieben. Dies umfasst auch das Herunterladen der Companion App auf die eigenen Mobilgeräte des Nutzers. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, sämtliche Systemvoraussetzungen, Software und Ausrüstung zu beschaffen, die für den Zugang zur und die Nutzung der Produktsoftware erforderlich sind. AR behält sich das Recht vor, diese Anforderungen jederzeit anzupassen. AR haftet nicht für Probleme, Zustände, Verzögerungen oder Ausfälle, die sich aus Ihrer Nichteinhaltung der Systemvoraussetzungen ergeben und/oder im Zusammenhang mit den Netzwerkverbindungen des Nutzers stehen oder durch das Internet verursacht werden.

Die Produktsoftware kann Funktionen enthalten, die auf das Zusammenwirken mit Produkten oder Diensten von Drittanbietern ausgelegt sind. AR kann die fortlaufende Verfügbarkeit oder Interoperabilität solcher Funktionen nicht garantieren und kann deren Bereitstellung einstellen, ohne dass den Nutzern ein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder sonstige Entschädigung zusteht. AR empfiehlt oder unterstützt keine Produkte oder Dienste von Drittanbietern, auch wenn diese von AR als „kompatibel" oder ähnlich bezeichnet werden.

AR oder Dritte können Produkte oder Dienste von Drittanbietern bereitstellen, einschliesslich Konnektoren, Erweiterungen, Implementierungs- oder Beratungsdienstleistungen. Jede Beschaffung solcher Drittanbieterprodukte oder -dienste durch den Nutzer erfolgt ausschliesslich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Drittanbieter, und die jeweiligen Drittanbieter gelten nicht als Vertreter, Subunternehmer oder Unterauftragsverarbeiter von AR.

8. Haftungsbeschränkung

Ausser in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens ist die Haftung von AR im gesetzlich grösstmöglichen Umfang ausgeschlossen.

Zur Klarstellung: AR haftet insbesondere nicht für (i) indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschliesslich Datenverlust, Personenschäden oder Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung oder dem Missbrauch der Produktsoftware ergeben, oder (ii) Verluste oder Schäden, die sich aus Ihrem Vertrauen auf die Produktsoftware oder andere über die Produktsoftware bereitgestellte Informationen ergeben; (iii) Schäden, die sich aus der Nutzung der Produktsoftware in Abweichung vom Benutzerhandbuch, den Sicherheitshinweisen oder unter Verstoss gegen geltende Gesetze ergeben.

9. Gewährleistungsausschluss

AR gibt keinerlei Gewährleistungen ab und schliesst ausdrücklich alle anderen Gewährleistungen, Garantien, Bedingungen und Zusicherungen aus, sei es mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder konkludent, oder die sich aus der Nutzung der lizenzierten Technologie ergeben, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Nichtverletzung von Rechten, Eignung der lizenzierten Technologie für einen bestimmten Zweck, Erfüllung der Anforderungen des Nutzers oder zufriedenstellende Qualität. AR gewährleistet nicht, dass die lizenzierte Technologie unterbrechungs- oder fehlerfrei bereitgestellt wird.

10. Updates sowie technischer Support und Wartung

AR kann nach eigenem Ermessen Funktionen der Produktsoftware ändern, hinzufügen oder entfernen, die Dienste aussetzen, Reparaturen und Fehlerbehebungen („Updates"), Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten durchführen, insbesondere wenn dies rechtlich oder kommerziell erforderlich ist, und schliesst ausdrücklich jegliche Haftung Ihnen gegenüber für Verluste oder Schäden in dieser Hinsicht aus. Updates können automatisch ohne gesonderte Mitteilung installiert werden. Updates können auch geringfügige Verbesserungen der lizenzierten Technologie umfassen.

Bestimmte Updates, insbesondere solche, die Sicherheits-, Security- oder Compliance-Aspekte betreffen, können für die fortgesetzte Nutzung der lizenzierten Technologie verpflichtend sein.

AR beabsichtigt, für die lizenzierte Technologie während der Garantiefrist der AR-Produkte gemäss den AGB grundlegenden Support bereitzustellen. Der aktuelle Umfang der Support-Leistungen ist in Anhang 1 – Technischer Support und Wartung dargelegt. Er kann von AR jederzeit einseitig geändert werden.

Im Falle einer Einstellung der Support-Leistungen wird AR diese mindestens sechs (6) Monate im Voraus ankündigen.

11. Beendigung

Die unter dieser EULA gewährten Rechte zur Nutzung der lizenzierten Technologie sind widerruflich und können von AR mit sofortiger Wirkung beendet werden, wenn Sie:

gegen die Zusicherungen und Gewährleistungen des Nutzers in Ziffer 5 oben verstossen;

gegen die Bestimmungen dieser EULA verstossen; oder

fällige Abonnementgebühren für Premium-Funktionen und In-App-Käufe für die Companion App nicht bezahlen.

Nach Beendigung der Lizenz sind Sie nicht mehr berechtigt, die lizenzierte Technologie oder eine ihrer Funktionen zu nutzen, und müssen jegliche Nutzung unverzüglich einstellen.

Nach Beendigung dieser EULA endet das Recht des Nutzers zur Nutzung der lizenzierten Technologie gemäss Ziffer 11 (b). Die Beendigung dieser EULA berührt jedoch nicht das Recht des Nutzers, den Helm in seiner Grundkonfiguration ohne elektronische oder softwaregestützte Funktionen weiterhin als passiven Schutzhelm zu verwenden. Zur Klarstellung:

die passiven Sicherheitsschutzfunktionen des Helms (z. B. Aufprallabsorption, Rückhaltesystem, Visier) bleiben vollständig funktionsfähig und sind nicht von der lizenzierten Technologie abhängig;

nach der Beendigung werden alle softwareabhängigen Funktionen deaktiviert und können nicht mehr aufgerufen oder genutzt werden;

die ECE 22.06-Zertifizierung des Helms in seiner ursprünglichen Konfiguration wird durch die Beendigung dieser EULA nicht berührt;

die Gewährleistungspflichten von AR gemäss den AGB in Bezug auf die physische Helmhardware gelten weiterhin gemäss ihren Bestimmungen, unabhängig von der Beendigung dieser EULA.

12. Höhere Gewalt

AR haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzögerungen bei der Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Streiks, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Transportunterbrechungen, Import-/Exportverbote oder behördliche Massnahmen. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei die EULA mit schriftlicher Mitteilung beenden.

13. Datenschutz

Während der Nutzung der lizenzierten Technologie erhebt und verarbeitet AR bestimmte personenbezogene Daten. Die Verarbeitung dieser Daten unterliegt den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese EULA unterliegt schweizerischem Recht. Die Parteien schliessen die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ausdrücklich aus.

Gerichtsstand für den Fall einer Streitigkeit ist der Sitz von AR.

Die vorstehende Rechtswahl und der Gerichtsstand gelten nicht, soweit Sie nach den anwendbaren Gesetzen (i) Konsument im Sinne des schweizerischen Rechts oder einer anderen anwendbaren Gesetzgebung sind und (ii) berechtigt sind, zwingend die Anwendung eines anderen Rechts und/oder die Zuständigkeit eines anderen Gerichts geltend zu machen.

15. Änderung der EULA

AR behält sich das Recht vor, diese EULA von Zeit zu Zeit zu ändern. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten über das Internet, per Post oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt. Sind Sie mit den geänderten Bestimmungen nicht einverstanden, können Sie diese EULA mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kündigen. Die fortgesetzte Nutzung der lizenzierten Technologie nach dem Wirksamkeitsdatum gilt als Annahme der geänderten Bestimmungen.

16. Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser EULA als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die der wirtschaftlichen Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Anhang 1 – Technischer Support und Wartung

Umfang des Supports

AR stellt dem Nutzer technischen Support und Wartungsdienstleistungen für die Produktsoftware („Support-Leistungen") zur Verfügung, die Folgendes umfassen:

  • Fehlerbehebung bei Fehlern, Bugs und Funktionsstörungen,
  • Unterstützung bei Konfiguration und Bedienung,
  • Unterstützung bei Firmware- und Softwareaktualisierungen,
  • Unterstützung bei Verbindungs- und Geräte-Pairing,
  • Anfragen zur Konto- und Datenverwaltung,
  • Anleitung zur Hardware-Ferndiagnose und
  • allgemeine Anfragen zur Funktionalität und Leistung der Produktsoftware.

Support-Kanäle

AR bietet die folgenden Support-Kanäle an:

  • E-Mail: support@aegisrider.com
  • Telefon-Hotline: +41 44 505 77 44
  • Postanschrift:
    Aegis Rider AG
    Riedthofstrasse 124
    8105 Regensdorf
    Schweiz

Support-Zeiten

Die Support-Leistungen stehen zu folgenden Zeiten zur Verfügung (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von AR):

  • Montag bis Freitag, 09:00 – 17:00 MEZ

Unterstützte Sprachen

AR erbringt die Support-Leistungen in den folgenden Sprachen:

  • Englisch (English)
  • Deutsch
  • Französisch (Français)

Reaktionszeit-Verpflichtungen und Lösungsziele

AR wird sich im Rahmen wirtschaftlich angemessener Anstrengungen bemühen, auf Support-Anfragen des Nutzers zu reagieren und Probleme innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu lösen, wobei die Schwere und Auswirkung des Problems berücksichtigt werden.

Ausschlüsse

Die Support-Leistungen umfassen nicht:

  • Probleme, die durch Handlungen oder Änderungen des Nutzers unter Verstoss gegen die EULA verursacht wurden,
  • Probleme, die sich aus Software oder Hardware Dritter ergeben, die nicht von AR bereitgestellt wurde,
  • Schulungs- oder Beratungsdienstleistungen, die über den standardmässigen technischen Support hinausgehen.

Die oben in Ziffer 6(a) ausgeschlossenen Leistungen können von AR erbracht werden, sofern dies zwischen den Parteien gesondert vereinbart wird, gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr.